Fragen und Antworten

Wie kann ich mich als Besucher anmelden?

Sie können sich über das Anmeldeportal auf unserer Website für Veranstaltungen anmelden. Pro Veranstaltung gibt es ein begrenztes Ticketkontingent. Sofern dieses noch frei ist, können sich Kurzentschlossene auch noch am Veranstaltungstag oder direkt vor Veranstaltungsbeginn anmelden. Schauen Sie hierfür in die weiteren Infos zur gewünschten Veranstaltung und folgen Sie dem dortigen „Anmeldebutton“. Nach Eingabe Ihrer Kontaktdaten, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einem persönlichen QR-Code, den Sie beim Einlass zusammen mit Ihrem Ausweisdokument vorzeigen. 

Ich habe mich zu einer Veranstaltung angemeldet, aber keine Bestätigungsmail erhalten. Was kann ich tun?

Sie erhalten direkt nach der Anmeldung über unser Portal eine Bestätigungsmail. Sollte diese ausbleiben, melden Sie sich bitte bei der technik@kulturfestival-sh.de.

[Der häufigste Grund für eine ausbleibende Bestätigung ist ein kleiner Schreibfehler, der sich in die angegebene Mailadresse einschleicht. In dem Fall geht die damit unzustellbare Mail an uns zurück. Mit Hilfe Ihrer korrekten Daten können wir Ihren QR-Code finden und Ihnen diesen erneut zustellen.]

Ich habe mich angemeldet und kann nun doch nicht teilnehmen. Wie kann ich mich wieder abmelden?

In der Bestätigungsmail mit den QR-Codes, die Sie nach Ihre Anmeldung erhalten haben, finden Sie im unteren Teil einen Link, über den Sie sich von der Veranstaltung wieder abmelden können.

Was muss ich als Künstlerin oder Künstler für die Bewerbung bereithalten?

Für das Ausfüllen der Online-Bewerbung bitte folgende Dokumente/Nachweise bereithalten:

  • Foto beider Seiten des Personalausweises
  • Kopie Mitgliedschaftsnachweis in der Künstlersozialkasse (KSK) oder einer berufsständischen Vereinigung (Kunst, Kultur, kulturelle Bildung)
  • Schauspielerinnen und Schauspieler, die nicht in der KSK sind, können eine Mitgliedschaft in der Bayerischen Versorgungskammer nachweisen
  • Andere geeignete Nachweise hauptamtlicher Tätigkeit können zum Beispiel Bestätigungen des Finanzamtes bzw. Steuererklärung/-bescheid sein
  • Bewerbungen sind auch möglich bei Nachweis, dass bereits Fördermittel aus Kulturhilfeprogrammen ausgezahlt wurden

Passen auch Maler oder Bildhauerinnen in das Programm?

Vorrangig sind Bühnen-Events geplant, aber nicht ausschließlich. Alle Kunstrichtungen werden angemessen und den Gegebenheiten entsprechend präsentiert.

Muss man Bedenken haben, dass eine künstlerische Produktion nicht in den Rahmen passt – zum Beispiel bildende Kunst?

Die Programmachenden des KFSH freuen sich über jede Bewerbung und werden Ihre Kunst angemessen und den Gegebenheiten entsprechend präsentieren.
Zum Beispiel kann ein bildender Künstler seine Kunst in Kombination mit einer Filmkünstlerin präsentieren, indem der Künstler im eigenen Atelier gefilmt und auf einer oder mehreren Veranstaltungen als Video präsentiert wird. In diesem Falle bringt das KFSH den Künstler und die Künstlerin zusammen. Sie müssen sich nicht eigenständig eine Partnerin oder einen Partner suchen. Dies ist nur eine der Möglichkeiten.

Welche Kriterien gelten für Veranstaltungsstätten?

Das Kulturfestival ist offen für Veranstaltungshäuser und -locations.  Auch dafür gibt es eine Online-Bewerbungsplattform.

  • In der ersten Phase zwischen dem 27. Juli und dem 9. August sind Locations mit einer Sitzplatzkapazität zwischen 10 und maximal 80 Gästen zugelassen.
  • Ab dem 10. August 80 bis 300 Sitzplätze.
  • Outdoor-Veranstaltungen sind ab dem 10. August möglich. Die Freifläche muss dann für Besucherzahlen zwischen 200 und 500 Sitzplätzen möglich sein.
  • Ziel ist eine gleichmäßige geographische Verteilung im gesamten Land Schleswig-Holstein. Bewerber können sich für die Region einloggen, in der ihre Spielstätte liegt.
  • Dabei ist wichtig, dass ein umfassender optischer Eindruck der Spielstätte entsteht (Fotos, Skizzen). Besonders zu beachten ist: Die Spielstätte sollte optisch und inhaltlich zum Kulturfestival SH passen.
  • Der Mietpreis muss genannt werden.
  • Da die Auftritte der Kunst- und Kulturschaffenden im Internet gestreamt werden, bedarf es unbedingt einer Internetverbindung mit einer Upload-Geschwindigkeit von fünf Mbit/Sekunde.

Wie werden Veranstaltungs- und Technikdienstleistende beteiligt?

Das Kulturfestival Schleswig-Holstein verfolgt den Grundsatz, möglichst viele Akteure in der Kultur- und in der Veranstaltungsbranche einzubeziehen. Die Auswahl der Veranstaltungsdienstleistenden für die etwa 90 Events ab dem 27. Juli richtet sich indessen nach den Erfordernissen der Programmgestaltung, die im Fortlauf entwickelt wird. Deshalb ist ein anderes Verfahren notwendig.

Ziel ist, eine Vielzahl von Firmen oder Selbstständigen zum Zuge kommen zu lassen. Für die technische Durchführung werden für jede Veranstaltung die erforderlichen Gewerke (zum Beispiel Veranstaltungstechnik, Zeltbau, etc.) bei noch auszuwählenden Dienstleistenden beauftragt. Die Erteilung dieser Aufträge erfolgt nach den Vergaberichtlinien des Landes Schleswig-Holsteins.